Konfirmationsbilder
§ Rechtlicher Hinweis
Wir berufen uns bei der Veröffentlichung der Konfirmationsbilder auf das "Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie" § 23Absatz 1.3. Wir verzichten mit Rücksicht auf den persönlichen Datenschutz auf die Veröffentlichung der Namen. Wer dennoch wünscht, dass sein Gesicht auf dem Bild unkenntlich gemacht wird, wende sich bitte direkt an das Pfarramt (05346/4355 oder per Mail):
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html (Abruf: 29.03.2016 18:04)
Vielen Dank!
Diese Seite ist nur möglich, weil Werner Wenke als Ortsheimatpfleger von Othfresen alles sammelt und akribisch archiviert und uns dankenswerterweise zur Verfügung gestellt hat. Und sie ist nur möglich, weil Ulrich Mertinat als Ortsheimatpfleger von Heißum so freundlich war, das Bildmaterial einzuscannen. Vielen Dank Ihnen beiden.
Wir suchen und sammeln weiter! Wer noch ein Bild beisteuern kann, der kann sich gerne an uns wenden. 4355 oder per Mail.
Besuchen Sie doch mal das Heimatmuseum im Othfresener Dorfgemeinschaftshaus. Die Ausstellung dort hält viel Interessantes für Sie bereit.