Ahnenforschung
Das Pfarramt erteilt Ihnen im Rahmen der Vorschriften gerne Auskünfte aus den Kirchenbüchern. Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen. Bitte füllen Sie das Formular aus und lassen Sie es uns per Post oder per Mail zukommen. Außerdem erheben wir für die Auskunftserteilung eines Kirchbucheintrags gemäß der Gebührenordnung eine Gebühr von 5 Euro, es sei denn die Interessierten gehören zum Kreis derjenigen, die von der Gebühr befreit sind. Schreiben Sie uns Ihr Anliegen oder rufen Sie während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros an.